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Warum keine Einladung zum Vorstellungsgespräch? - 99,5% erhalten eine Absage

Ulrike Weick

von Ulrike Weick

Ulrike Weick ist Marketing Manager bei Dr. Weick Executive Search GmbH und liebt es, die Dinge mit der Kunden- und mit der Kandidaten-Brille zu betrachten. Außerdem befasst sie sich mit HR-Trends, insbesondere im Recruiting.


Sie haben das Gefühl, alle Kriterien einer Stellenausschreibung zu erfüllen, bekommen aber statt einer Einladung nur eine Absage? Eine Absage oder bei Personalberatungen gleich mehrere Absagen zu erhalten, heißt jedoch noch lange nicht: schlechter Werdegang. Hier ein Einblick hinter die Kulissen…

Sachlich betrachtet beträgt die Wahrscheinlichkeit, zu einem Gespräch eingeladen zu werden bei Geschäftsführungspositionen 5% und weniger. Die Aussicht auf eine Einstellung sogar nur 0,5% und weniger. Das heißt mindestens 99,5% bekommen eine Absage, wenn man von 200 Bewerbungen ausgeht. Fakt ist, je nach Branche und Unternehmensgröße des Mandanten erhalten wir zwischen 200 und 500 Bewerbungen auf eine Geschäftsführungsposition. Ähnlich sieht es bei Kaufmännischen Leitungen aus. Abteilungsleitungen in Vertrieb, Marketing und Produktion (Werkleitung, Produktionsleitung) bewegen sich meist zwischen 100 und 250 Bewerbungen, Positionen im Key Account Management um die 100.

Klar, es gibt auch Stellenangebote mit nur 20 bis 30 Bewerbungen. Positionen, wie z.B. Konstruktionsleitung oder Team- und Projektleiter in der Entwicklung sind hier beispielsweise zu nennen. Und selbst dann beträgt die Wahrscheinlichkeit für eine Absage 95%. Und zusätzlich werden parallel zur Anzeigenschaltung ganz gezielt Kandidaten aus der engsten Branche direkt kontaktiert.

Die hohe Anzahl an Bewerbungen liegt bei Personalberatungen zum einen an den attraktiven Positionen, aber auch an den meist allgemein gehaltenen Anzeigen. Grund dafür ist die erforderliche Diskretion gegenüber den Mandanten. In der Regel bleibt der Mandant in der Stellenausschreibung zunächst anonym. Erst bei einem persönlichen Gespräch erfährt der Kandidat vom Unternehmen. Deshalb kann der Personalberater gerade bei exponierten Positionen in der Stellenanzeige nicht im Detail auf Produkte, Technologien, Kundenbranchen, Umsatz etc. eingehen und muss meist auch das Anforderungsprofil allgemeiner halten, obwohl er dies sehr genau mit dem Mandanten definiert hat. Zu lesen ist z.B. Metallindustrie, der Kandidat sollte jedoch idealerweise Erfahrung direkt aus der Kaltmassivumformtechnik mitbringen.

So fühlt sich ein Kunststoffspritzguss-Technologe von der Anzeige „Werkleiter m/w in der Kunststoffindustrie“ berechtigterweise angesprochen. Aus Gründen der Diskretion ist aus der Anzeige jedoch nicht ersichtlich, dass es sich um ein Unternehmen der Extrusion handelt und damit Kandidaten mit Erfahrung aus dieser engsten Branche bevorzugt werden. Der Top-Performer aus dem Spritzgussbereich bekommt also eventuell trotz seines sehr guten Werdegangs eine Absage. Die gute Nachricht dabei: Sobald der Personalberater im Bereich Spritzguss eine Werkleitung zu besetzen hat, erhält dieser „Absage-Kandidat“ als Erster einen Anruf, wenn er zur weiteren Speicherung seiner Daten eingewilligt hat.

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